
AGB`s
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Geschäftsbedingungen von Arzumanidis Immobilien, Finanzierungen
& Versicherungen, GR-14235 Athen
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Die Firma Arzumanidis Immobilien
&
Versicherungen, Eleftherias 21, GR-14235 Athen,
übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als
Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler in
Griechenland, Zypern (EU) und Deutschland aus.
Zwischenverfügungen und
Irrtum bleiben vorbehalten.
Die Angebote sind nur für
den Adressaten bestimmt
und vertraulich zu behandeln, sonst haftet dieser für
die Provision. In gleicher Weise haftet ein
vollmachtloser Vertreter. Die angebotene
Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern
innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch mit
entsprechendem Nachweis schriftlich erfolgt.
Wird die Geschäftsgelegenheit
dem Interessenten
anderweitig angeboten, ist gegenüber dem
Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen und
etwaige Maklerdienste Dritter abzulehnen.
Ein Vertragsabschluss
ueber das Objekt ist
unverzüglich mitzuteilen. Die Provision von 4% zzgl.
der griechischen MwSt. in Griechenland, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart, vom Käufer, Erwerber,
Mieter, Pächter für den Nachweis der
Geschäftsgelegenheit bzw. für sonstige
Maklertätigkeit zu zahlen und ist verdient und fällig
bei Vertragsabschluß. Die Provision ist auch verdient
bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, dass
im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem
damit Gebrauch gemacht wird.
Beratungs-Honorare werden
gesondert vereinbart.
Die Objektbeschreibung im
Internet der Firma
Arzumanidis Immobilien sowie im Exposé beruht auf
Angaben vom Verkäufer/Eigentümer bzw. sonstigen
Auskunftsbefugten, für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird.
Die Besichtigung eines angebotenen
Objektes oder
die Aufnahme von Verhandlungen mit dem
Maklerbüro Arzumanidis oder dessen
Vertragspartner in Griechenland und Zypern sind
gleichbedeutend mit der Anerkennung dieser
Bedingungen.
Bei der Besichtigung
können Sie sich von der
Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand der
Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objekts
und dessen Einrichtung überzeugen. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Geltung, nur
Vereinbarungen welche per FAX (unsere FAX-Nr.
lautet: +30 (210) 2724447 oder per Post bei uns
eingegangen sind, vom Auftraggeber unterzeichnet
worden, sind Gültig.
Ausnahme: nur wenn der Makler
vor Ort (in
Griechenland oder Zypern) isti, kann der
Verkäufer/Eigentümer den Vermittlungsauftrag per
Telefon für einen Zeitraum von 12 Monaten
verlängern.
Wenn unsere Faxantwort/Kundenprofil
nicht
ausgefüllt und Unterschrieben bei uns eingegangen
sei, sind wir zu keinen weiteren Auskuenften über
das angebotene Objekt verpflichtet. Nur wenn die
bzw. Ihr Faxantwort/Kundenprofil bei uns
ordnungsgemäss eingehen wuerde, sodann senden
wir dem Interessenten weitere Informationen zu.
Sobald wir vom Verkäufer
eine Verkaufsvollmacht
sowie diverse Unterlagen über das Verkaufsobjekt
erhalten würden, sodann nehmen wir die Immobilie
in unserer Vermittlung auf. Jeder
Verkäufer/Auftraggeber (wenn nichts anderes
schriftlich vereinbart worden sei) verpflichtet sich im
Erfolgsfalle (wenn wir den Kaeufer besorgen), uns
eine Vermittlungsprovision in Höhe von 4% zzgl.
der
gesetzlichen MwSt. in Griechenland von der realen
Kaufsumme, zu zahlen.
Die Kaufsumme welche im Kaufvertrag
vom örtlichen
Notar/Finanzamt festgelegt wird, ist nicht die
Grundlage unserer Provision, sondern nur die
Kaufsumme welche der Bauunternehmer (z.B. bei
Neubau) oder Verkäufer zu den Marktüblichen
Verkaufspreisen (welche in der jeweiligen Region
durch Werbung wie Zeitung oder Internet bekannt
sind) anbietet bzw. verkauft.
50% der Provision
sind bei Abschluss des
verbindlichen Vorvertrages mit dem
Grundstücksverkäufer an die Firma Arzumanidis
Immobilien zu entrichten, der Rest ist bei Abschluss
des Kaufvertrages zu zahlen.
Es ist bekannt und der Käufer/Verkäufer
stimmt
zu, dass die Firma Arzumanidis Immobilien im
Kaufvertrag beim Notar als Vermittler aufgenommen
wird.
Der Nachweis der Immobilie
im Internet sowie die
Angabe der Parteien (Käufer und Verkäufer) an den
zukünftigen Käufer/Verkäufer, genügt um die
vollständige Provision der Firma Arzumanidis
Immobilien zu begründen.
Wird ein Neubau in Griechenland
oder auf Zypern
vermittelt, so ist vom Käufer/Bauherren eine
Provision in Höhe von 4% zzgl. MwSt. immer vom
realen Wert der Immobilie, bei Notartermin und
gegen Quittung in EUR zu zahlen.
Private Wertgutachten werden
nur nach vorheriger
Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber und
nach vorheriger Terminabsprache mit uns
ausgeführt. Private Auftraggeber zahlen uns als
Honorar 0,5% zzgl. MwSt. vom realen Verkehrswert
der Immobilie.
Für Gewerbeimmobilie
ist unser Honorar 1,0% zzgl.
MwSt. vom realen Verkehrswert zu zahlen. Die Flug-
und Tagespauschalkosten sind gesondert zu zahlen.
Private Wertgutachten werden
nur nach vorheriger
Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber und
nach vorheriger Terminabsprache mit uns
ausgeführt. Private Auftraggeber zahlen uns als
Honorar 0,5% zzgl. MwSt. vom realen Verkehrswert
der Immobilie.
Werbung in einer unserer Seiten:
Ihre Immobilie können
wir gegen einer einmaligen
Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 + 19% MwSt. in
einer unserer Seiten aufnehmen. Wenn wir Ihre
Immobilie verkaufen bzw. vermitteln sollten, so
erstatten wir Ihnen bei Notartermin die Werbekosten
zurück.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Zuständiges Amtsgericht
der Firma Arzumanidis Immobilien,
Finanzierungen & Versicherungen ist Amtsgericht Athen,
soweit gesetzlich zulässig.
© Arzumanidis Real Estate
& Insurance, 1996-2010
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